Anlage 7
Die nachfolgenden Ausführungen zu „Bildung und Teilhabe“ treffen sowohl für Schulen und Kindertagesstätten zu.
Auf die Familien kommen mit der Einschulung ihrer Kinder und Jugendlichen u.U. erhebliche finanzielle Kosten zu, die u.a. bei einer Erstausstattung mit dem erforderlichen „Persönlichen Schulbedarf“ entstehen und auch, soweit die Schule/Kindertagesstätte einen Mittagstisch anbietet, einen Kostenbeitrag der Eltern erfordern. Weitere Kosten könnten entstehen durch Ausflüge, mehrtägige Klassen- und Kitafahrten usw.
Hier hilft das „Bildungs- und Teilhabepaket“ des Bundes weiter.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählen:
Diese Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen gewährt werden. Durch die Sachleistungen wird sichergestellt, dass die Kinder individuell gefördert werden können. Das Kind kann Teilhabeangebote in Anspruch nehmen unter der Voraussetzung, dass der Anbieter geeignet ist und das Angebot den für die Teilhabeleistung vorgesehenen Zweck erfüllt.
Anträge auf diese Hilfen sind beim Kreis Pinneberg und grundsätzlich vor den Beginn der einzelnen Hilfe zu stellen und der Antragsteller muss dafür Sorge tragen, dass eine entscheidungsfähige Bescheinigungen dem Antrag beiliegen. Damit ist gemeint, einem Antrag auf „Persönlichen Schulbedarf“ zum Beispie,l muss immer eine Bescheinigung der Schule über den tatsächlichen Schulbesuch mit dem Datum der Einschulung beigelegt werden. Entsprechend is auch allen anderen Hilfearten zu verfahren.
Anlage 7a erhält Informationen zur BuT - Leistung „Persönlicher Schulbedarf“
Anlage 7b liefert das entsprechende Antragsformular für diese Hilfen (kann auf der Internet-Seite des Kreises heruntergeladen werde)
Ergänzung zu 7: „Leistungen für Bildung und Teilhabe“